Prüffrist für legionellen ist abgelaufen: Vermieter sind in der Pflicht

Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung vom Dezember 2012 hat der Gesetzgeber eine Überprüfungspflicht von Trinkwasseranlagen auf den Krankheitserreger Legionellen

eingeführt. Überprüft werden müssen Gebäude ab drei Wohneinheiten.

Gebäudeeigentümer müssten diese Prüfung bis zum 31.12.2016 durchgeführt haben.

Sanitär

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Für nähere Informationen klicken Sie einfach nachfolgende PDF Datei an.

Hygienisch sicherer Betrieb.pdf
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