Bad renovieren und bis zu 1.200 Euro Steuern sparen

Ab dem 1. Januar 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro Steuern sparen, wenn Sie die Rechnungen Ihres Installateurs zum Beispiel für eine Badrenovation bei Ihrer Lohn- oder Einkommenssteuererklärung einreichen. Als Kunde Ihres Installateurs können Sie die Arbeitskosten in Handwerkerrechnungen bis zu einer Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend machen, wovon Ihr Finanzamt maximal 20% erstattet, also bis 1.200 Euro.

 

Welche Leistungen sind betroffen?

Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Arbeitskosten (Lohnkosten, keine Materialkosten) folgender Leistungen:

  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Renovierungsmaßnahmen